Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgend bezeichnet: Kunde oder Auftraggeber / YouRank GmbH = Agentur oder YR
§1 | Leistungsgegenstand
Im Rahmen eines Vertrags hat der Kunde die Agentur damit beauftragt, ihn umfassend in den Bereichen Online-Marketing zu beraten und zu unterstützen. Es wurde vereinbart, dass die Leistungen der Agentur eine abgestimmte Zusammenarbeit erfordern und ein kontinuierlicher Prozess sind, der verschiedene Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfordert. Die Parteien sind sich einig, dass die Agentur während der Vertragslaufzeit zu den jeweils gebotenen Zeitpunkten die im Vertrag erwähnten Leistungen fachgerecht erbringt oder den Kunden bei den im Vertrag erwähnten Maßnahmen fachgerecht berät und unterstützt.
§2 | Leistungsvergütung
Die Agentur wird für ihre vertraglichen Dienstleistungen gemäß Leistungs- und Preisverzeichnis kalkulierten Konditionen pauschal vergütet. Die Vergütung für die Dienstleistungen wird ab Vertragsbeginn monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. YouRank behält sich das Recht vor, die monatlichen Pauschalen per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Falls der Einzug aus irgendeinem Grund fehlschlägt, muss der fällige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Der Schuldige des Ausfalls trägt die anfallenden Rücklastschriftkosten der Bank. Alle Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail an den Kunden versendet. Der Kunde ist hiermit informiert und stimmt dieser Vorgehensweise zu. Dies ermöglicht eine umweltfreundliche und effiziente Dokumentation.
§3 | Laufzeit
Der Vertrag läuft gemäß den Bedingungen im Angebot auf Seite 2 (Leistungs und Preisverzeichnis) und kann erstmals drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. Falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die genannte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ablauf des Verlängerungszeitraums mit einer Frist von drei Monaten möglich. Es ist nur möglich, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, es gibt keine weiteren ordentlichen Kündigungsrechte.
§4 | Änderungsvorbehalt
Die beteiligten Parteien beabsichtigen eine dauerhafte Zusammenarbeit auf Basis dieses Vertrags in einem schnelllebigen und sich ständig wandelnden Bereich der Informationstechnologie. Sollte es während der Vertragslaufzeit aufgrund technologischer Fortschritte oder Änderungen im informationstechnologischen Umfeld notwendig werden, einzelne Maßnahmen aus dem genannten Leistungsbereich anzupassen oder durch besser geeignete Maßnahmen zu ersetzen, die den Zielen des Kunden entsprechen, ist die Agentur berechtigt, diese Änderungen vorzunehmen. Die Agentur ist dazu verpflichtet, die berechtigten Interessen des Kunden zu beachten und das Recht auf Änderungen nur unter Berücksichtigung vernünftiger Überlegungen auszuüben.
§5 | Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Mitwirkungspflichten bei der Leistungserbringung durch die Agentur. Der Kunde muss der Agentur notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung stellen, insbesondere Zugangsdaten. Des Weiteren muss der Kunde etwaige Fehler, Mängel oder Störungen unverzüglich mitteilen und bei der Suche nach der Fehlerursache bestmöglich unterstützen. Zudem muss der Kunde Termine und Besprechungen mit der Agentur sachgerecht abstimmen und bei Zweifeln rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur halten. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind Voraussetzung für eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur.
§6 | Sonstige Pflichten
Der Auftraggeber stellt YR von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber YR aufgrund einer Verletzung (vorsätzlich oder fahrlässig) ihrer Rechte gemäß folgender Punkte geltend machen. Der Auftraggeber erlaubt der YR sämtliche Lichtbildaufnahmen im Interesse des Auftraggebers und hinsichtlich Zweckerfüllung zu verwenden und erklärt gegenüber der YR ausdrücklich, dass die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, Produkte etc. für die Erstellung der Webseite nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Diese Verpflichtung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, die aufgrund einer Rechtsve rletzung bei YR anfallen.
§7 | Gewährleistung und Haftung
YR haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. YR haftet jedoch nicht wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. YR haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Konzepte oder Entwürfe. Eine Haftung für Folgen von höherer Gewalt sowie für sonstige Ursachen, die von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist darüber aufgeklärt, dass die Leistungen von YR grundsätzlich auch von Faktoren abhängig sind, die von YR nicht zu beeinflussen sind. Aus diesem Grunde kann weder eine Garantie für eine Verbesserung der Positionierung/Ergebnisse erklärt, noch eine Haftung bei einer eventuellen Verschlechterung der Positionierungen/Ergebnisse übernommen werden. Jeglicher Schadensersatzans pruch diesbezüglich ist ausgeschlossen.
§8 | Verwendung von Referenzen und Beispielen
Die Agentur ist berechtigt, in öffentlichen Aussagen auf die für den Kunden erbrachte Arbeit Bezug zu nehmen, diesen als Referenz auf ihrer Website zu nennen und Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, als Beispiel anzuführen.
§9 | Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Gemäß diesem Vertrag verpflichten sich beide Vertragspartner, sämtliche Inhalte des Vertrages sowie alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln. Alle Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden, dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Eine Offenlegung an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei erfolgen. Für die Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter oder Subunternehmer sind von dieser Regelung ausgenommen. Ausgenommen sind ebenfalls, im Zuge der Zusammenarbeit gewonnene Daten und Informationen in einer aggregierten Form zu analysieren und zur strategischen Weiterentwicklung und zur Erschließung neuer geschäftlicher Möglichkeiten in relevanten Bereichen zu nutzen. Es erfolgt dabei keine Weitergabe oder Offenlegung personenbezogener Daten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Sollte eine Vertragspartei dies verlangen, sind sämtliche von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben und zu löschen.
§10 | Verzögerung
YR ist berechtigt aufgrund von höherer Gewalt sowie Streik, unterlassen der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Aussperrung und ähnlicher Umstände, die die Erbringung der Leistung erschweren oder unmöglich machen, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag aufgrund der Verzögerung nach vorheriger schriftlich gesetzter Frist, zu kündigen.
§11 | Sach-/Rechtsmängelhaftung
Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich nach Erbringung, zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieser Mängel als abgenommen. Ansonsten sind die Mängelansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Sach - und Rechtsmängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Die Haftung für Lieferungen von Dritten, die sich ledigli ch auf die Weiterleitung an den Auftraggeber beziehen, sind auf das Auswahlverschulden beschränkt.
§12 | Sonstiges, Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind den Auftraggebern in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als von dem Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) speziell für ihn erstellt wurden und nicht auf der offiziellen Webseite von YouRank zu finden sind. Auf der Webseite von YouRank sind lediglich die AGBs für allgemeine Projekte verfügbar. Der Kunde hat das Recht, jederzeit seine eigenen AGBs anzufordern, die von YouRank schnellstmöglich bereitgestellt werden.